Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL)

 

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL)
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
Routenplanung

Gründung
1971 (tätig seit 53 Jahren)

Registernummer
VerR 6025

Amtsgericht
Frankfurt am Main

USt-IdNr.
DE114235801

D-U-N-S-Nummer
321200289

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Über Uns
Das Unternehmen Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) aus der Carl-Mannich-Straße in Eschborn hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Bearbeitung aller mit der Prüfung von Arzneimitteln sowie von Arzneimitteln sowie von apothekenüblichen Waren (gemäß Apothekenbetriebsordnung) zusammenhängenden Fragen, insbesondere die Durchführung von Untersuchungen im Auftrag von öffentlichen Apotheken bzw. im Auftrag der Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, die Unterstützung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens und die Erstellung von Gutachten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Mitwirkung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von allgemein anerkannten Regeln der Pharmazeutischen Wissenschaften, - Untersuchungen von Drogen, Chemikalien, galenischen Zubereitungen und Verpackungsmaterialien, z.B. im Auftrag von Apotheken oder im Rahmen einer institutionalisierten Vorprüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen für Apotheken im Auftrag des Herstellers, - Untersuchungen von Arzneimitteln oder Ausgangsstoffen für Arzneimittel, die gegenüber den Arzneimittelkommissionen der Heilberufe oder direkt gegenüber dem Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker beanstandet worden sind, - Untersuchungen von Arzneimitteln, Ausgangsstoffen und apothekenüblichen Waren aufgrund von Aufträgen von Apothekern, Ärzten, Behörden, pharmazeutischen Unternehmen oder anderen nationalen und internationalen Institutionen, - Einzel- und Reihenuntersuchungen zur pharmazeutischen Qualität, einschließlich Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz, an ausgewählten Arzneimitteln und/oder Arzneirnittelgruppen im Benehmen mit der Bundesapothekerkammer und/oder den Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, - Erstellung von Gutachten und Prüfzertifikaten für Arzneimittel, Ausgangsstoffe und Verpackungsmaterialien für Arzneimittel, - Biopharmazeutische Charakterisierung von Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen mit dem Ziel der biopharmazeutischen Charakterisierung von Wirkstoffen. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. durch Einzelveröffentlichungen, mit Hilfe einer Datenbank, etc.), - Prüfung und Bewertung der blopharmazeutischen Qualität von Forschungs-, Entwicklungs- und Handelsprodukten. Damit verbunden ist die Entwicklung neuer Prüfverfahren von Arzneimitteln unterschiedlicher Applikationswege, wie beispielsweise topischer, pulmonaler, transdermaler und rektaler Applikation, - Planung und Durchführung von Forschungsprojekten mit neuen Wirkstoffen und noch nicht zugelassenen Arzneistoffen, verbunden mit der Entwicklung neuer Prüfverfahren, - Entwicklung von alternativen Prüfverfahren (z.B. Zellkulturen) zum Verzicht auf Untersuchungen an Tier und Mensch, - Durchführung von Fort- und Weiterbildungsaktivitäten im Einvernehmen mit der Bundesapothekerkamrner und den Apothekerkammern der Länder, - Hotline für Fachkreise für allgemeine Fragen zu Arzneimitteln, - Prüfung auf Rausch- und Suchtmittel, - Beschaffung und vergleichende Untersuchungen von Arzneimitteln aus unterschiedlichen Vertriebskanälen, - Untersuchung von pflanzlichen Zubereitungen, Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und Veröffentlichungen über deren Wirkungen etc. Zur Durchführung dieser Aufgaben unterhält der Verein ein wissenschaftliches Institut. Dieses trägt den Namen „Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker“. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er dient der Arzneimittelsicherheit. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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