Wir bringen ein Lachen - Künstler in Medizin und Pflege gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

 

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Wir bringen ein Lachen - Künstler in Medizin und Pflege gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Königswinterer Straße 631
53227 Bonn
Routenplanung

Gründung
29.2.2016 (tätig seit 8 Jahren)

Registernummer
HRB 22110

Amtsgericht
Bonn

D-U-N-S-Nummer
313656609

Mitarbeitende
1 - 4

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Über Uns
Das Unternehmen Wir bringen ein Lachen - Künstler in Medizin und Pflege gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) aus der Königswinterer Straße in Bonn hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: 1) Die Wir bringen ein Lachen - Künstler in Medizin und Pflege gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Jugendhilfe, die Altenhilfe und die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entsendung von Künstlern (Klinikclowns, Erzähler, Musiker u.a.) in Hospize und Palliativstationen, Kinderkrankenhäuser, Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen und Geriatrische Kliniken. Darüber hinaus werden Seminare und Workshops zum Thema Humor in Medizin und Pflege veranstaltet. 2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Cöllnische Stiftung - einfach ein Lächeln schenken.
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