Tjara GmbH

 

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Tjara GmbH
Kaninchenborn 31
23560 Lübeck
Routenplanung

Registernummer
HRB 21682 HL

Amtsgericht
Lübeck

D-U-N-S-Nummer
343836882

Kapital
25.000 €

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Über Uns
Das Unternehmen Tjara GmbH aus Lübeck hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Die Versicherungsvermittlung in Form des Versicherungsmaklers (§ 34d Abs. 1 GewO) sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie -beratung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen lnvestmentvermögen, offenen EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen offenen lnvestmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO), von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen lnvestmentvermögen, geschlossenen EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen geschlossenen lnvestmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO), sowie von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO), welche nicht unter die genehmigungsbedürftigen Geschäfte nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes fallen, und welche die Gesellschaft nicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes erscheinen lässt, sowie die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO sowie die Beratung zu und die Vermittlung des Abschlusses von lmmobiliar-Verbraucherdarlehensver- trägen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB (§ 34i Abs. 1 S. 1 Gewo) sowie alle weiteren zulassungspflichtigen Vermittlungsgeschäfte, soweit die erforderliche Zulassung hierfür vorliegt; das Verwalten von und das Erbringen von Dienstleistungen für Bestände von Courtage-vermittelnden Verträgen mit Dritten ohne selbst genehmigungspflichtige Beratungsleistungen zu erbringen und nur soweit keine Genehmigung erforderlich ist; die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der jeweiligen Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes.
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