Straßenverkehrs - Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.G.
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Straßenverkehrs - Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.G.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
RoutenplanungRegisternummer
GenR 285
Amtsgericht
Hannover
USt-IdNr.
DE115657380
Weitere Profile
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Über Uns
Das Unternehmen Straßenverkehrs - Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.G. aus dem Lister Kirchweg in Hannover hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: Geschäftsgegenstand der Genossenschaft ist:
a) die Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder und die Ausgestaltung ihrer Betriebe.
b) die Berechnung, Bevorschussung, Einziehung und Auszahlung von Beförderungsentgelten sowie die Einziehung und Abführung öffentlicher Abgaben und Gebühren, ferner die Einziehung von Beiträgen für Organisationen des Verkehrgewerbes.
c) die Schaffung, der Betrieb sowie die Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe insbesondere: Autohöfe, Raststätten, Tankstellen, Fernfahrerunterkünfte, Umschlageinrichtungen für den kombinierten Verkauf und damit verbundene Tätigkeiten, Frachtvermittlungen.
d) der Handel mit allen Bedarfsartikeln des Straßenverkehrsgewerbes und die Vermittlung solcher Geschäfte.
e) Abschluß, Vermittlung und Vertrieb von Versicherungs-, Finanzierungs- und Leasingprodukten sowie die Verwaltung solcher Verträge einschließlich Schadenbearbeitung.
f) die Vermittlung sowie Durchführung von Aufträgen für das Straßenverkehrsgewerbe. Hierbei kann die Genossenschaft auch die Durchführung von Aufträgen übernehmen, die ihr von Behörden und ähnlichen Stellen übertragen werden.
g) die Schulung, Beratung und Unterstützung der Mitglieder in betriebswirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Hierzu zählen auch alle Beratungen im Bereich Qualitätsmanagement, Logistik, Arbeitssicherheit- und betriebsärztlicher Dienst und in Umweltfragen sowie die Gestellung externer Beauftragter in allen Bereichen.
Die Genossenschaft kann sich zur Erreichung ihres Zweckes und zur Verwirklichung der Gegenstände des Unternehmens an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben und die Mitgliedsschaft an wirtschaftlichen Vereinigungen oder Berufsverbänden erwerben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungsmanagement
Problemmanagement
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