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Gründung
2016 (tätig seit 9 Jahren)
Registernummer
HRB 90111
Amtsgericht
Köln
Kapital
25.000 €
Weitere Profile
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Über Uns
Das Unternehmen Rapid Relief Team gGmbH aus der Oststraße in Wiehl hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: (1) Ziel der Gesellschaft ist es, Betroffenen schnelle Unterstützung im Fall von Armut, Krankheit, Leid, Notlagen, Unglücken, Behinderungen und Hilflosigkeit zu gewähren.
(2) Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO, b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, insbesondere im Fall von bereits eingetretenenen oder drohenden Ereignissen und Unfällen durch Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen, Dürre, Feuer und Erdbeben sowie Auswirkungen des Klimawandels, c) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO aufgrund der unter a) und b) beschriebenen Ereignisse, d) die selbstlose Unterstützung von aufgrund von Armut, Krankheit, Behinderung und Hilfslosigkeit hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Nr. 1 und 2 AO.
(3) Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft die unter § 2 (2) genannten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung von tatsächlichen und finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung dieser Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Förder-gGmbH im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Durchführung von Sammlungen von Sachspenden (beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung) und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Organisation von Helfern für die aktive Hilfe im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Organisationen von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Helfer zur professionellen und gesetzeskonformen Abwicklung aller Hilfestellungen, - die Unterstützung von lokalen und überregionalen Hilfsorganisationen bei der Planung und Ausführung von Aktivitäten im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Förderung des sozialen Bewusstseins in der Gesellschaft und den Zusammenhalt durch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch Informationsstände, - die Förderung des Zusammenwirkens auf europäischer und internationaler Ebene mit RRT (International) sowie weiteren sozialen und caritativen Organisationen, sowie - die Unterstützung anderer Wohltätigkeitsorganisationen.
(5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen.
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