Oldenburgisch-Ostfriesischer Zweckverband für Tierkörperbeseitigung

 

0.0
(0)
Oldenburgisch-Ostfriesischer Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Nadorster Straße 155
26123 Oldenburg
Routenplanung

Weitere Profile

Creditreform
Über Uns
Das Unternehmen Oldenburgisch-Ostfriesischer Zweckverband für Tierkörperbeseitigung aus der Nadorster Straße in Oldenburg hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Abweichend von der sonst üblichen Auskunftsform berichten wir wie folgt: Es handelt sich bei dem Zweckverband um eine in den 60iger Jahren gegründete Landesbehörde in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört zum Bezirksverband Oldenburg. Gegenstand des Zweckverbandes ist die Erfüllung der Aufgaben der nach dem Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz - TierKBG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (Nds. AGTierKBG) beseitigungspflichtigen Landkreise und kreisfreien Städte. Die in der Satzung genannten Gesetzesgrundlagen TierKBG und Nds. AGTierKBG sind seit 2005 das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über die Verarbeitungen von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz – TierNebG) sowie das das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG). Mit Wirkung zum 31. Dezember 2000 wurde die Beseitigungspflicht auf die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH übertragen. Der Sitz des Zweckverbandes ist Oldenburg. Die Verbandsmitglieder sind die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven. Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsgeschäftsführer. Verbandsausschuss: Der Verbandsausschuss besteht aus vier Landrätinnen/Landräten bzw. Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeistern der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden. Der Verbandsausschuss setzt sich derzeit wie folgt zusammen: Herrn Landrat Holger Heymann (Vorsitz) Herrn Landrat Johann Wimberg Herrn Landrat Tobias Gerdesmeyer Herrn Landrat Stephan Siefken Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungs­management
Problem­management
Die Informationen in diesem Suchergebnis wurden automatisiert aus öffentlichen Quellen zusammengetragen und können unvollständig oder fehlerhaft sein.