Kleingärtner-Verein Feldbergblick

 

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Kleingärtner-Verein Feldbergblick
Ginnheimer Stadtweg 57
60431 Frankfurt am Main
Routenplanung

Gründung
1951 (tätig seit 74 Jahren)

Registernummer
VerR 6579

Amtsgericht
Frankfurt am Main

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Über Uns
Das Unternehmen Kleingärtner-Verein Feldbergblick aus dem Ginnheimer Stadtweg in Frankfurt am Main hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: 1. Der Verein ist kleingärtnerisch gemeinnützig auf sozialer Grundlage im Sinne des Bundeskleingarten- gesetzes gemäß der Zuerkennung durch den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 13.09.1951 tätig und unterwirft sich der reglemäßigen Überprüfung seiner Geschäftsführung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke entsprechend den Bestimmungen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von 1977. 3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder Gewährung unverhältnismäßig hoher Vergütungen begünstigt. 5. Kein Mitglied des Vereins erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei seinem Ausseiden Anteile des Vereinsvermögens. 6. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Schaffung von Grünflächen (Kleingartenanlage im Sinne von Dauerkleingartenanlagen als Bestandteil des öffentlichen Grüns in Bebauungsplänen), die der Allgemeinheit dienen, sowie deren Erhaltung, Verbesserung, und zeitgemäßer Gestaltung mit Zugänlichkeit für jedermann während der üblichen Öffnungszeiten. - Erhaltung und Pflege der Fauna und Flora, insbesondere der Vogelwelt. - Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit. - Gemeinschaftsarbeiten der Vereins, die dem Umweltschutz dienen. - Förderung des Kleingartenwesens und Bereitstellug von Kleingärten im Sinne des Bundeskleingarten- gesetzes innerhalb des Vereinsgeländes. 7. Mittel des Vereins werden ausschließlich gemeinnützigen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt.
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