Johanniter Seniorenhäuser GmbH

 

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Johanniter Seniorenhäuser GmbH
Finckensteinallee 111
12205 Berlin
Routenplanung

Erreichbarkeit

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Di 24 Stunden

Mi 24 Stunden

Do 24 Stunden

Fr 24 Stunden

Sa 24 Stunden

So 24 Stunden

Quelle: Google

Gründung
1995 (tätig seit 30 Jahren)

Registernummer
HRB 113681 B

Amtsgericht
Berlin (Charlottenburg)

USt-IdNr.
DE122124138

Steuernummer
27/028/39254

D-U-N-S-Nummer
332529577

Kapital
25.000 €

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Über Uns
Das Unternehmen Johanniter Seniorenhäuser GmbH aus der Finckensteinallee in Berlin hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: (1) Die Altenbetreuung und -pflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (2) Die Gesellschaft unterhält und betreibt insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in Form von Altenpflegeeinrichtungen, Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Betreutes Wohnen) nach den §§ 68 Nr. 1 und 66 der Abgabenordnung (einschließlich vorhandener Nebenbetriebe) sowie Hospize. Daneben hilft die Gesellschaft alten Menschen bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft insbesondere durch die Beratung und Unterstützung in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste und durch Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement von alten Menschen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft im Bereich der Bildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung in Berufen, die dem Gesellschaftszweck dienen, tätig. (3) Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe und damit im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dieses geschieht insbesondere durch seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten von Andachten. (4) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten. (5) Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben entweder selbst durch eigenes Tätigwerden und eigene Maßnahmen unmittelbar verwirklichen oder aber durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
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