IKARUS Finance GmbH

 

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IKARUS Finance GmbH
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36
63500 Seligenstadt
Routenplanung

Gründung
2022 (tätig seit 3 Jahren)

Registernummer
HRB 54392

Amtsgericht
Offenbach am Main

D-U-N-S-Nummer
344010484

Kapital
25.000 €

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Über Uns
Das Unternehmen IKARUS Finance GmbH aus dem Dr.-Hermann-Neubauer-Ring in Seligenstadt hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Leistungen i.S. d. §34c GewO: -Immobilienmakler für Grundstücke, Wohnräume und grundstücksgleiche Rechte i. S. d. §34c Abs. l Nr. l GewO; -den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz l Satz l, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen i.S.d. §34c Abs. l Nr. 2 GewO; -Bauträgertätigkeiten für eigene und fremde Rechnung i.S.d. § 34 c Abs. l Nr. 3 a GewO; -Bauberatertätigkeiten i.S.d. § 34 c Abs. l Nr. 3 b) GewO; -Wohnimmobilienverwaltung i.S. d. §34c Abs. l S. l Nr. 4 GewO; Sowie folgende Finanzanlagevermittlungsdienstleistungen i.S.d. §34 f GewO: -Vermittlungen von Anteilen an offenen Investmentvermögen i.S.d. § 34 f Abs. l. Nr. l GewO; -Vermittlungen von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen i.S. d. § 34 f Abs. l. Nr. 2 GewO; -Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen i.S. d. § 1 Abs. 2 Vermögensanlagegesetzes gemäß § 34 f Abs. l Nr. 3, soweit keine Wertpapiere oder Anteile an Investmentvermögen gemäß § 1 Abs. l Kapitalanlagegesetzbuch erfolgt. Die Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen umfasst lediglich Anteile an Beteiligungen, Anteile an Treuhandvermögen, Partriarisches Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensverschreibungen und sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder vermögenswerten Barausgleich für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen. Ebenfalls hiervon umfasst ist die Vermittlung von Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen gewähren; Sowie folgende Finanzanlagevermittlungsdienstleistungen i.S.d. § 34i, GewO; -Gewerbsmäßige Vermittlung zum Abschluss von Immobiliar-Verbraucher- Darlehensverträgen i.S.d. § 491 Abs. 3 BGB oder Finanzierungshilfen i.S.d. § 506 BGB, einschließlich der Beratung hierzu.
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