Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe
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Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe
Friedberger Landstraße 173
60389 Frankfurt am Main
RoutenplanungRegisternummer
VerR 13348
Amtsgericht
Frankfurt am Main
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Über Uns
Das Unternehmen Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe aus der Friedberger Landstraße in Frankfurt am Main hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der je-
weils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Errichtung und Betreibung
von Einrichtungen der Kinder- und Jugenhilfe. Die
Arbeit des Vereins soll sowohl vollstationär als
auch teilstationär und ambulant geleistet werden.
Die Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen durch den Verein erfolgt durch
Betreuung, Erziehung, pädagogische Unterstützung,
Bildung und Gestaltung und Elternberatung.
Der Verein wird durch Bildungsarbeit in Form von
Vorträgen, Schrifttum, Medien usw. auf die be-
sondere Situation von zu fördernden Kindern, Ju-
gendlichen und jungen Erwachsenen hinweisen und
pädagogischen Erfahrungsaustausch betreiben und
fördern. Dies geschieht auch durch Seminare, Ta-
gungen, Diskussionsforen u.ä.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-
mäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sons-
tigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ver-
eins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich
tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der
Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Register-
gericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungsmanagement
Problemmanagement
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