Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe

 

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Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe
Friedberger Landstraße 173
60389 Frankfurt am Main
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Registernummer
VerR 13348

Amtsgericht
Frankfurt am Main

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Über Uns
Das Unternehmen Frankfurter Projekt Verein Pädagogisch-sozialer Kinder- und Jugendhilfe aus der Friedberger Landstraße in Frankfurt am Main hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der je- weils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Errichtung und Betreibung von Einrichtungen der Kinder- und Jugenhilfe. Die Arbeit des Vereins soll sowohl vollstationär als auch teilstationär und ambulant geleistet werden. Die Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch den Verein erfolgt durch Betreuung, Erziehung, pädagogische Unterstützung, Bildung und Gestaltung und Elternberatung. Der Verein wird durch Bildungsarbeit in Form von Vorträgen, Schrifttum, Medien usw. auf die be- sondere Situation von zu fördernden Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen hinweisen und pädagogischen Erfahrungsaustausch betreiben und fördern. Dies geschieht auch durch Seminare, Ta- gungen, Diskussionsforen u.ä. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs- mäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sons- tigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ver- eins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Register- gericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
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