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Gründung
1967 (tätig seit 58 Jahren)
Registernummer
VerR 1942
Amtsgericht
Krefeld
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Über Uns
Das Unternehmen Deutscher Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Krefeld aus der Dreikönigenstraße in Krefeld hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: Der "Deutsche Kinderschutzbunde (DKSB) Bundesverband e.V. "ist als Dachverband i.S.d. § 57 Abs. 2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe.
Er setzt sich ein für:
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
- die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen besonders berücksichtigt,
- den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
- eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichern angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen,
- die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
- kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen.
Die Ortsverbände des DKSB erfüllen die Aufgaben und verwirklichen die Zwecke nach § 2 Absatz 1 dieser Satzung auf örtlicher Ebene. Sie sind verpflichtet, die Richtlinien und Beschlüsse des Verbandes zu beachten. Die Zuständigkeitsbereiche der Ortsverbände sollen mit dem Gebiet der kommunalen Körperschaften übereinstimmen. Ortsverbände unabhängig von ihrem Namen stehen einander gleich. Mehrere Ortsverbände im Gebiet derselben kommunalen Körperschaft regeln die gemeinsame Vertretung und Aufgabenerfüllung in eigener Zuständigkeit; bei Konflikten entscheidet der zuständige Landesverband.
Die Ortsverbände sind organisatorisch in Landesverbänden zusammengefasst. Als Ortsverband wird nur eine Vereinigung anerkannt, die nach Zustimmung des zuständigen Landesverbandes und des Bundesverbandes in das Vereinsregister eingetragen ist. Die Gründung von Ortsverbänden kann nur nach Zustimmung des jeweiligen Landesverbandes erfolgen.
Diese vom Bundesverband für die Ortsverbände beschlossene Satzung ist verbindlich. Abweichungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesvorstand.
Der Kinderschutzbund in Krefeld unterhält sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich geführte Einrichtungen. Mit seiner Vielfalt an Einrichtungen und seiner ausgeprägten Professionalität bewegt er sich in der Spitzengruppe des Bundesverbandes.
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungsmanagement
Problemmanagement
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