Deutscher Handballbund DHB e. V.

 

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Deutscher Handballbund DHB e. V.
Strobelallee 56
44139 Dortmund
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Registernummer
VerR 1761

Amtsgericht
Dortmund

USt-IdNr.
DE124911817

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Über Uns
Das Unternehmen Deutscher Handballbund DHB e. V. aus der Strobelallee in Dortmund hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Zweck des DHB ist die Förderung und Weiterentwicklung des Handballsports. Um diesen Zweck zu erreichen, nimmt er insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Vertretung des Handballsports im In- und Ausland, soweit es sich um Interessen handelt, die über die Zuständigkeit eines angeschlossenen Verbandes hinausgehen; b) Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen, besonders in Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung, insbesondere die Leitung des Spielbetriebs, der nicht durch einen Regional- oder Landesverband, einen Ligaverband oder aufgrund vertraglicher Regelungen geleitet wird; c) Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Männern und Frauen in allen Organen und Gremien; d) Gewährleistung der einheitlichen Regelauslegung und Durchführung der Handballspiele innerhalb des DHB-Gebietes im Einklang mit den entsprechenden internationalen Bestimmungen; e) Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und Mitwirkung in Organisationen, die sich den Aufgaben des Sports widmen; f) Durchführung von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder für den Handballsport; g) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen des Breiten- und Freizeitsports mit wettkampfgebundenem und -ungebundenem Handballspiel unter Berücksichtigung motivations- und zielgruppenorientierter Sportangebote; h) Förderung und Weiterentwicklung des Handballsports im Kinder- und Jugendbereich unter besonderer Berücksichtigung der sportpolitischen Ziele der Jugendpflege und Jugendfürsorge; i) Anregung, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen, die den Spitzen- und Leistungssport fördern; j) Aus- und Weiterbildung im Übungsleiter-, Trainings- und Schiedsrichterwesen; Regelung der Vergabe von Übungsleiter- und Trainer-Lizenzen; k) Klärung von Streitfällen, sofern sie nach Satzung und Ordnungen in die Entscheidungsbefugnis des DHB fallen; Überwachung der sportlichen Disziplin und Ordnung; l) Veranstaltung von überregionalen Wettbewerben der Verbandsauswahl- und Vereinsmannschaften; Veranstaltung von Wettbewerben der Bundesligen, soweit die Veranstaltungsrechte und –pflichten nicht den Ligaverbänden zur eigenverantwortlichen Ausübung übertragen sind; Organisation, Veranstaltung und Durchführung der Wettbewerbe der Dritten Liga und der Jugendbundesliga; m) Veranstaltung von Länderspielen und Teilnahme von Auswahlmannschaften an internationalen Wettbewerben; Überwachung internationaler Spiele von Verbands- und Vereinsmannschaften, sofern dies nicht in die Zuständigkeiten der Ligaverbände fällt; n) Ausübung der Rechte aus den Veranstaltungen der Bundesligen durch die Ligaver- bände und der sonstigen vom DHB geleiteten oder veranstalteten Wett- bewerbe; Wahrnehmung der Rechte und Erwirtschaftung von Einnahmen aus der Übertragung, Aufzeichnung und Wiedergabe der vorgenannten Wettbewerbe, soweit sie nicht den Ligaverbänden übertragen sind; o) das Dopingverbot zu beachten und durchzusetzen, um Spieler vor Gesundheitsschäden zu bewahren und Fairness im sportlichen Wettbewerb und Glaubwürdigkeit im Handballsport zu erhalten. Der DHB stellt sicher, dass zu diesem Zweck Dopingkontrollen durchgeführt werden.
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