Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V.

 

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Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V.
Von-Hünefeld-Straße 12
50829 Köln
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Registernummer
VerR 1990

Amtsgericht
Köln

D-U-N-S-Nummer
340864817

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Über Uns
Das Unternehmen Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V. aus der Von-Hünefeld-Straße in Köln hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Der Zweck des DGS ist die Förderung des Sports, insbesondere des Sports für Gehörlose, andere hörbehinderte Menschen. Zweck und Ziele werden insbesondere verwirklicht durch: 1. Die Entwicklung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Sports für Gehörlose und andere hörbehinderte Menschen, besonders des Jugendsports. 2. Die Vertretung des Sports für Gehörlose und andere hörbehinderte Menschen im Inland wie im Ausland, sei es gegenüber Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Regierungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zum gemeinsamen Wohl aller Mitglieder in sportlichem Geist zu regeln. 3. Die Förderung des Leistungssports für Gehörlose und andere hörbehinderte Menschen innerhalb Deutschlands sind nach den nationalen und internationalen Regeln zu befolgen. Die festgelegte Norm der Dezibel-Grenze für Hörbehinderte ist dem vom ICSD zu befolgen. 4. Die Förderung des Sports im nicht-leistungsorientierten Wettkampf für alle Menschen mit Hörbehinderung. 5. In Wettbewerben der im DGS betriebenen Sportarten jeweils die deutschen Meister, in überregionalen Pokalwettbewerben deren Sieger ermitteln zu lassen, die hierzu notwendigen Regelungen im Rahmen seiner Ordnungen aufzustellen, ferner nationale/internationale Wettkämpfe und die zu ihrer Vorbereitung notwendigen Spiele und Trainingslager durchzuführen. 6. Die ideelle, materielle und personelle Unterstützung der dem DGS angeschlossenen gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen. 7. Organisation eines geordneten Sport-, Übungs- und Kursbetriebes. 8. Durchführung von Sport und sportlichen bzw. außersportlichen Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder. 9. Die Planung und Durchführung von Qualifizierungsangeboten. 10. Öffentlichkeitsarbeit. 11. Sportpolitische Arbeit. 12. Aufbau und Pflege von Netzwerken. 13. Aus-/Weiterbildung und Einsatz von Übungsleitern, Trainern und Helfern. 14. Die Bekämpfung jeder Form des Dopings und das Eintreten für präventive und repressive Maßnahmen, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel und/oder Methoden zu unterbinden, in enger Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden. Das Eintreten gegen das Doping erfolgt gemäß dem gültigen Anti-Doping-Regelwerk der NADA. Näheres regelt die Anti-Doping-Ordnung des DGS. 15. Die Beteiligung an Kooperationen. 16. Die Förderung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport. 17. Die Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Männern und Frauen in allen Organen und Gremien (Prinzip des Gender Mainstreaming).
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