chevron_leftchevron_right
Registernummer
HRB 73512
Amtsgericht
Düsseldorf
D-U-N-S-Nummer
342725536
Kapital
25.000 €
Weitere Profile
keyboard_arrow_rightCreditreform
keyboard_arrow_rightNorth Data
keyboard_arrow_rightOnline Handelsregister
keyboard_arrow_rightDun & Bradstreet
chevron_leftchevron_right
Über Uns
Das Unternehmen Deutsch-Türkische Jugendbrücke gemeinnützige GmbH aus der Talstraße in Düsseldorf hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Die Förderung des deutsch-türkischen Schüler- und Jugendaustausches. Die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Ferner die Zuwendung ihrer Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken (§ 58 Nr. 2 AO). Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück.
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungsmanagement
Problemmanagement
Die Informationen in diesem Suchergebnis wurden automatisiert aus öffentlichen Quellen zusammengetragen und können unvollständig oder fehlerhaft sein.