Christian Bürkert Stiftung gGmbH

 

0.0
(0)
Christian Bürkert Stiftung gGmbH
Christian-Bürkert-Straße 13
74653 Ingelfingen
Routenplanung

Gründung
1979 (tätig seit 46 Jahren)

Registernummer
HRB 590210

Amtsgericht
Stuttgart

USt-IdNr.
DE146279887

Kapital
32.000 €

Weitere Profile

Creditreform
North Data
Online Handelsregister
Creditsafe
Über Uns
Das Unternehmen Christian Bürkert Stiftung gGmbH aus der Christian-Bürkert-Straße in Ingelfingen hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich mittelbar als Förderkörperschaft sowie unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist a) die Förderung von Bildung und Erziehung, darunter vor allem der beruflichen Aus- und Fortbildung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Vergabe von Mitteln an Aus- und Fortzubildende sowie für Maßnahmen von Aus-oder Fortbildungseinrichtungen; b) die Förderung des Wohlfahrtswesens und des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Vergabe von Mitteln für Maßnahmen der Familienhilfe, der Kranken- und Behindertenhilfe, der Gefährdeten- und Suchtkrankenhilfe sowie für Maßnahmen zur Verhinderung oder Bekämpfung von Krankheiten, c) die Verfolgung von mildtätigen Zwecken durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die unverschuldet in Not geraten sind, d) die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Vergabe von Mitteln für Maßnahmen in den Bereichen Musik, Literatur, darstellender und bildender Kunst einschließlich der Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen, e) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Vergabe von Forschungsaufträgen sowie die Unterstützung wissenschaftlicher Vorhaben oder einzelner Forschungsprojekte, f) die Förderung des Denkmalschutzes und des Heimatgedankens, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Vergabe von Mitteln für die Erhaltung und Pflege von Bau- und Kulturdenkmälern, technischen Denkmälern und Naturdenkmälern sowie für Maßnahmen, die der Stärkung der Verbundenheit mit der Heimat als sozialem Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum dienen, g) die Verfolgung kirchlicher Zwecke durch die selbstlose Förderung von Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Vergabe von Mitteln für die Erhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern und deren Einrichtungen, durch die finanzielle Unterstützung von Personen, die für den Dienst in der Religionsgemeinschaft und deren Einrichtungen ausgebildet werden oder in ihrem Dienst tätig sind und die finanzielle Unterstützung dieser Personen im Alter und in Fällen der Not sowie der Unterstützung ihrer Hinterbliebenen. (3) Durch die Aus- und Fortbildung sollen Personen gefördert werden, die sich durch ihren Charakter, ihr Können, ihr Verantwortungsbewusstsein und durch Dynamik auszeichnen. (4) Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke insbesondere als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung, indem sie die Erträge aus ihrem Vermögen und sonstige beschaffte Mittel und Spenden an von der öffentlichen Hand getragene Einrichtungen oder als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften zur Erfüllung der Zwecke nach Absatz 1 weiterleitet. Darüber hinaus kann der Stiftungszweck auch operativ durch die in § 2 Abs. 2 genannten Maßnahmen verwirklicht werden. (5) Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel nach § 58 Nr. 2, 3 und 4 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen, wenn diese mit den Mitteln Zwecke nach Absatz 2 fördern. (6) Auch die Vermögensausstattung einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts kann im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden.
Bewertungen
Qualität
Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
Fachkompetenz
Zahlungs­management
Problem­management
Die Informationen in diesem Suchergebnis wurden automatisiert aus öffentlichen Quellen zusammengetragen und können unvollständig oder fehlerhaft sein.