Bildungswerk Physio- Akademie des ZVK gemeinnützige Gesellschaft mbH
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Bildungswerk Physio- Akademie des ZVK gemeinnützige Gesellschaft mbH
Wremer Specken 4
27638 Wurster Nordseeküste
RoutenplanungRegisternummer
HRB 111314
Amtsgericht
Tostedt
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Über Uns
Das Unternehmen Bildungswerk Physio- Akademie des ZVK gemeinnützige Gesellschaft mbH aus Wurster Nordseeküste hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens sind im gleichen Maße, die Förderung von Bildung und Erziehung, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
2. Der Zweck des Unternehmens wird durch seinen Gegenstand erreicht. Zweck des Unternehmens sind die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Außerdem die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Foschungsaufträgen nicht aber die Durchführung allgemeinbildender Kurse.
3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie erfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen der Gesellschaft, die nicht in gleichem Maße unbeteiligten Dritten zugedacht würden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zweck fördern oder geeignet sind, ihm zu dienen. Die Geellschaft kann zu diesem Zweck auch andere in gleichem Maße lediglich selbstlos tätige und nicht in erser Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtete Gesellschaften, die steuerbegünstigt sind, mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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Zuverlässigkeit
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