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Gründung
1999 (tätig seit 26 Jahren)
Registernummer
HRB 58629
Amtsgericht
Hannover
USt-IdNr.
DE203313045
D-U-N-S-Nummer
328022566
Kapital
5.200.000 €
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Über Uns
Das Unternehmen Bantleon Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Hannover hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und
EUInvestmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m, 88 192 bis 213 KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 ff. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, - unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB - welche in die
Vermögensgegenstände des § 284 Abs. 2
Nr. 2 KAGB - mit Ausnahme der
Buchstaben e, f und h dieser Vorschrift -
investieren.
e) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, die nicht in Vermögensgegenstände
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e, f
und h KAGB und nicht in Edelmetalle
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i
KAGB investieren.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4. Die Gesellschaft darf nur die in Absatz 2
und 3 genannten Geschäfte sowie die
folgenden Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen:
a) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 2 KAGB),
b) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
d) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommenssteuergesetzes,
e) sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten. 5, Ferner ist
Gegenstand des Unternehmens die
Erbringung von Dienstleistungen für
Unternehmen derselben
Unternehmensgruppe von der Art, welche
die Gesellschaft grundsätzlich auch für sich
selbst erbringt. Dazu gehören
beispielsweise aber nicht ausschließlich die
Anmietung und Untervermietung von
Büroräumen, der Erwerb und die
entgeltliche Überlassung von
Betriebsmitteln, Dienstleistungen aus den
Bereichen IT, Rechnungswesen/Controlling sowie sonstige Dienstleistungen.
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