Afrikanische Frauen für Kultur und Entwicklung e.V.

 

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Afrikanische Frauen für Kultur und Entwicklung e.V.
Norastraße 12
90427 Nürnberg
Routenplanung

Gründung
2011 (tätig seit 14 Jahren)

Registernummer
VerR 201082

Amtsgericht
Nürnberg

D-U-N-S-Nummer
314855775

Mitarbeitende
1 - 4

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Über Uns
Das Unternehmen Afrikanische Frauen für Kultur und Entwicklung e.V. aus der Norastraße in Nürnberg hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: Zweck des Vereins ist: 1. Gründung einer Beratungsstelle für eine bessere Integration insbesondere afrikanischer Frauen. 2. Die Förderung kulturellem Austausch zwischen deutschen und afrikanischen Frauen. 3. Die Bildung sozialer, kultureller und karitativer Projekte, sowohl im Inland, als auch in Afrika. 4. Die Förderung der Bildung insbesondere afrikanischer Frauen in Deutschland. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Abhalten von kulturellen Tagungen und Seminaren insbesondere für deutsche und afrikanische Frauen. 2. Aufbau von Selbsthilfegruppen für Frauen in Not durch regelmäßige Treffen. 3. Integration afrikanischer Frauen in die deutsche Gesellschaft durch Abhalten von interkulturellen Aktivitäten. 4. Öffentlichkeitsarbeit durch Plakate, Informationsschriften und durch sonstigen Anschauungsmaterialien zwecks Informationen für die deutsche Gesellschaft über Allgemeine Probleme afrikanischer Frauen, insbesondere bei deren Integration. 5. Hilfe und Unterstützung in afrikanischen Ländern in Form von Infrastrukturen in Kirchen, Moscheen und Gemeinden, Bauen von Wasserquellen, Aufbau- bzw. Materialhilfe für Schulen, Ausbildung insbesondere unterstützungsbedürftiger afrikanischer Frauen und deren Kindern, Waisenkinderfürsorge, Auf- und Ausbau von Gesundheitszentren zentral und dezentral. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
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