Zeitungsverleger- und Digitalpublisherverband Bremen e.V.
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Gründung
1984 (tätig seit 41 Jahren)
Registernummer
VerR 3969 HB
Amtsgericht
Bremen
D-U-N-S-Nummer
342027989
Weitere Profile
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Über Uns
Das Unternehmen Zeitungsverleger- und Digitalpublisherverband Bremen e.V. aus der Martinistraße in Bremen hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt.
Gegenstand: Der Verein vertritt die gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Zeitungsverlage. Wegen der verfassungsrechtlich anerkannten Aufgabe und Bedeutung der Presse im öffentlichen Leben obliegt es ihm insbesondere, das Ansehen des verlegerischen Berufsstandes zu wahren und Sorge dafür zu tragen, dass die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der demokratischen Presse erhalten bleibt.
Der Verein nimmt außerdem sozialpolitische sowie arbeits- und tarifrechtliche Interessen seiner Mitglieder wahr. Er ist berechtigt, Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen mit den jeweiligen Tarifpartnern der Arbeitnehmer abzuschließen, soweit dies nicht im Auftrage des Vereins vom Bundesverband vorgenommen wird. Für die Mitglieder gem. § 3 Abs. 6 und 7 der Satzung nimmt der Verband keine tarifpolitischen und -rechtlichen Interessen wahr. Insbesondere schließt er für diese Mitglieder keine Tarifverträge ab.
Der Verein berät die Mitglieder in verlegerischen Fragen; er ist berechtigt und verpflichtet, gutachterliche Stellungnahmen in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens abzugeben. Zu den Verbandsaufgaben gehören insbesondere auch die Erteilung von Auskünften und die Erstattung von Rechtsgutachten in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens und der elektronischen Medien. Zu den Verbandsaufgaben gehört auch die Erstellung von Presseausweisen für Journalisten seiner Mitgliedsverlage als Nachweis für deren hauptberuflich journalistische Tätigkeit.
Der Verein kann Ausschüsse einsetzen, in denen neben den Mitgliedern auch Einzelpersonen in beratender Funktion mitwirken können.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und verfolgt weder parteipolitische noch religiöse Ziele. Geschäftliche Aktivitäten sind zulässig, soweit und solange es sich um Nebentätigkeiten handelt, die für den ideellen Charakter des Verbandes nicht prägend sind.
Der Verein nimmt an der Willensbildung des "Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V." teil durch Benennung und Entsendung der ihm satzungsgemäß zustehenden Vertreter in das Präsidium und in die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes und durch Vorschläge für die Besetzung von Fachausschüssen. Der Verband kann den Bundesverband auffordern, für ihn administrative Aufgaben zu übernehmen. Der Verband erklärt sich bereit, die im Bundesverband satzungsgemäß gefassten Beschlüsse zu beachten und ihm bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Bewertungen
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Vertrauen
Freundlichkeit
Kommunikation
Zuverlässigkeit
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Problemmanagement
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