IWE Gesellschaft für integrative Wohn- und Eingliederungshilfen UG (haftungsbeschränkt)

 

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IWE Gesellschaft für integrative Wohn- und Eingliederungshilfen UG (haftungsbeschränkt)
Bülowstraße 71-72
10783 Berlin
Routenplanung

Gründung
2017 (tätig seit 8 Jahren)

Registernummer
HRB 188492 B

Amtsgericht
Berlin (Charlottenburg)

D-U-N-S-Nummer
314382686

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Über Uns
Das Unternehmen IWE Gesellschaft für integrative Wohn- und Eingliederungshilfen UG (haftungsbeschränkt) aus der Bülowstraße in Berlin hat bisher 0 Bewertungen und 0 Referenzen. Seien Sie die erste Geschäftspartnerschaft, die gemeinsame geschäftliche Erfahrungen teilt. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene. 3. Dieser Zweck wird erreicht durch die kostenlose Beratung und Aufklärung von Bürgern mit Migrationshintergrund, die Hilfe bei der Integration in die deutsche Gesellschaft, insbesondere bei dem Umgang mit Behörden und bei der Beschaffung von Wohnraum benötigen. Dazu kann auch die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für den betroffenen Personenkreis durchgeführt werden. Dazu kann die Gesellschaft Wohnraum anmieten und an den betroffenen Personenkreis weitervermieten. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, einen Mietzins zu verlangen, der den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) in ihrer jeweiligen Fassung entspricht. Die zusätzliche Erhebung eines Gewinnaufschlags oder einer Eigenkapitalverzinsung ist nicht zulässig. 4. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Körperschaft dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 6. Die Gesellschafter erhalten bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der Steuerbegünstigen Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
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